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Elektromobil: Krankenkassen-Zuschüsse

Larissa Köberlein | Lesedauer: 7 Minuten | 16.06.2021

Sind medizinisch notwendige Hilfsmittel über die Krankenversicherung absetzbar? An dieser Stelle die gute Nachricht für Sie: Ja, die Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist meistens gegeben. Wie immer ist jedes „ja“ mit einem „aber“ verbunden, denn es gibt einiges zu beachten. Das Wichtigste vorab: Die Versicherung als Kostenträger übernimmt nur eine Basisausstattung eines Elektromobils. Einen Zuschuss für Extraausstattungen oder gar Luxusvarianten werden Sie von der Kasse nicht bekommen. Ein Seniorenmobil ist mit recht hohen Kosten verbunden und die Krankenkassen schauen bei der Finanzierung genau hin. Lesen Sie hier unsere Ratschläge und Tipps, wie Sie eine Finanzierung oder zumindest einen Zuschuss von der Krankenkasse erhalten.

Elektromobil: Krankenkassen-Zuschüsse

Gesetzliche Voraussetzungen

In Deutschland regelt das Sozialgesetzbuch (SGB) das Krankenversicherungssystem. Dabei gilt an erster Stelle der Grundsatz des §1 Buch V des SGB: Solidarität und Eigenverantwortung. Das heißt, dass jeder Versicherte erst einmal selbst für seine Gesundheit verantwortlich ist und Rücksicht auf die Gemeinschaft nehmen muss.

Im fünften Buch des SGB sind dann die gesetzlichen Voraussetzungen für ein Krankenversicherungswesen geregelt. Dazu zählt auch die Kostenübernahme von sogenannten Hilfsmitteln – und ein Elektromobil ist ein solches Hilfsmittel und wird von der Krankenkasse getragen. Dafür müssen die entsprechenden Produkte in dem sogenannten Hilfsmittelverzeichnis gelistet sein. Das ist zwar nicht rechtlich bindend, aber in der ständigen Rechtsprechung anerkannt. Wird also ein Elektromobil von der Krankenkasse bezahlt, steht das jeweilige Produkt mit hoher Wahrscheinlichkeit im Hilfsmittelverzeichnis.

 

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen erstellt jährlich gemäß §139 SGB V ein systematisch strukturiertes Verzeichnis und listet dort die von der Leistungspflicht der Krankenkassen umfassten Hilfsmittel. Das heißt, dass die am Markt verfügbaren Produkte in diesem Verzeichnis gelistet sind. Wer also ein Elektromobil anschaffen und die Kosten über die Krankenkasse finanzieren will, sollte bei der Produktauswahl das Hilfsmittelverzeichnis im Auge behalten. Wichtig ist, dass nach §70 SGB, dass die Versorgung mit Hilfsmitteln bedarfsgerecht sein muss und dem aktuellen Wissensstand der Medizin entspricht. Dabei werden die einzelnen Produkte auf Antrag der Hersteller in das Verzeichnis übernommen, wenn sie den jeweiligen Voraussetzungen entsprechen.

Produktauswahl und Anschaffung des Elektromobils

Auch bei der Anschaffung eines Elektromobils gilt der Grundsatz: Drum prüfe wer sich ewig bindet. Der Markt für diese Art von Fahrzeugen ist in den vergangenen Jahren stetig gewachsen und es gibt eine nahezu unüberschaubare Anzahl von passenden Angeboten. Daher ist es besonders wichtig, dass Sie sich erst einmal einen persönlichen Überblick verschaffen, Produkte und Preise vergleichen und erst dann einen Antrag an die Krankenkasse stellen.

Es ist wichtig, dass sie sich eine strukturierte Liste mit den Eigenschaften zusammenstellen, die das für Sie passende Model im Alltag bieten sollte.

Folgende Merkliste können Sie vor dem Kauf des Elektromobils durchgehen:

  • Größe – soll das Mobil ins Auto passen und gibt es geeigneten Abstellplatz?

  • Akku und Ladestation – wo wird das Fahrzeug aufgeladen?

  • Geschwindigkeit – wie schnell soll das Fahrzeug sein?

  • Reichweite – wie lange wird das Mobil fahren müssen?

  • Ausstattung – welche Extras brauchen Sie für den Alltag?

  • Federung – wird größerer Komfort gebraucht?

  • Wendekreisradius – muss das Elektromobil auf kleinen Flächen zurechtkommen?

  • Bodenfreiheit – müssen Hindernisse überwunden werden?

  • Faltbarkeit – muss das Fahrzeug verstaut werden?

Tipp

Ein Elektromobil wird von der Krankenkasse bei der gesamten Anschaffung finanziert, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Das gilt genauso für das notwendige Zubehör, Batterien und die üblichen Unterhaltskosten.

Wichtig: Krankenkassen finanzieren die gewünschten Senioren Scooter nur, wenn diese eine Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h haben. Alle schnelleren Modelle fallen nicht unter den Hilfsmittelkatalog. Somit muss das gewünschte Elektromobil über eine Hilfsmittelnummer verfügen.

Ganz wichtig: Für die Bewilligung eines Elektromobils der Krankenkasse muss ein ärztliches Attest vorliegen. Somit muss auch ein ärztliches Rezept für ein entsprechendes Fahrzeug vorliegen.

Ist die Entscheidung für ein bestimmtes Model gefallen, können Sie in einem nächsten Schritt die gesetzlich notwendigen Voraussetzungen prüfen, um einen Antrag korrekt stellen zu können. Um eine ärztliche Verordnung für ein Elektromobil zu erhalten, müssen diese Voraussetzungen vorliegen:

  • Das Elektromobil muss eine bestehende Gehbehinderung mildern oder ausgleichen.

  • Die Gehbehinderung muss zumindest so groß sein, dass die betroffene Person ihre Grundbedürfnisse des Alltags innerhalb und außerhalb der Wohnung nicht mehr selbstständig bewältigen kann.

  • Die Bedienung eines mechanischen Rollstuhls oder Rollators ist für die betroffene Person nicht mehr möglich.

  • Die betroffene Person muss körperlich und geistig in der Lage sein, ein Elektromobil im öffentlichen Raum zu steuern.

  • Die betroffene Person muss über eine Restgehfähigkeit verfügen.

  • Für das Elektromobil muss eine geeignete und diebstahlgesicherte Unterbringungsmöglichkeit bestehen.

Es ist übrigens ratsam, schon vor der offiziellen Antragstellung auf ein Elektromobil bei der Krankenkasse mit dieser ins Gespräch zu gehen. Krankenkassen handhaben den Antrag auf ein Elektromobil oder einen Zuschuss unterschiedlich. Sollte ein Unfall oder eine Berufskrankheit die Gehunfähigkeit hervorgerufen haben, kann der Antrag auch bei der gesetzlichen Unfallversicherung gestellt werden.

Wenn Senioren ein Elektromobil bei der Krankenkasse beantragen, müssen Sie die Zuzahlung selber tragen. Diese beträgt regulär 10 %, mindestens jedoch 5 % oder maximal zehn Euro für jedes gewähre Hilfsmittel. Zu leisten ist diese Zahlung direkt an den jeweiligen Händler, also das Sanitätshaus o.a. Natürlich gibt es auch Personengruppen, die im Falle von Bedürftigkeit von dieser Pflicht befreit sind. Darüber ist jedoch gegenüber dem Händler ein Nachweis zu erbringen. Umgekehrt gibt es die Möglichkeit der wirtschaftlichen Aufzahlung, wenn das Modell über das wirtschaftlich Notwendige hinausgeht.

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Den Antrag richtig stellen

Sobald die notwendigen medizinischen Voraussetzungen geklärt sind und das ärztliche Attest vorliegt, können Sie den Antrag auf das Elektromobil oder den Zuschuss bei der Krankenkasse stellen. Es macht durchaus Sinn, hierzu nicht nur das Attest vom behandelnden Arzt Ihrer Wahl einzureichen, sondern ggf. noch von einem Amts-, oder Facharzt sowie Therapeuten.

  • Im Sanitätshaus oder bei einem Händler erfolgt eine sorgfältige Produktauswahl.

  • Der Arzt erstellt eine Verordnung mit der jeweiligen Hilfsmittelnummer. Darin ist auch eine möglichst detaillierte Erläuterung über die Notwendigkeit eines Elektromobils enthalten sowie die genaue Bezeichnung des gewünschten Modells.

  • Die ärztliche Verordnung wird dem Händler oder Fachgeschäft vorgelegt und von dort aus zusammen mit einem Kostenvoranschlag an die Krankenkasse weitergeleitet.

Wenn Sie diese Schritte einhalten, sollte die Krankenkasse auch Ihrem Antrag zusprechen – zumindest in Teilen. Allerdings können Sie die Entscheidung – auch bei der Frage, ob Sie ein neues oder gebrauchtes Elektromobil erhalten – kaum beeinflussen. Sollte ihr Antrag abgelehnt werden, erfolgt ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen. Das ist dann die zweite Instanz. Sollte es zu einer erneuten Ablehnung kommen, können Sie Widerspruch einlegen – dabei sollte Ihr Arzt sehr genau die Notwendigkeit für ein Hilfsmittel darlegen.

Checkliste – Elektromobil von der Krankenkasse

  • Krankenkassen übernehmen die Kosten für Elektromobile, wenn diese als Hilfsmittel anerkannt sind. Voraussetzung ist die bestehende Hilfsmittelnummer und eine Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h.

  • Weitere Voraussetzung: Eingeschränkte Gehfähigkeit und Probleme bei der Bewältigung des Alltags sowie Unfähigkeit, einen Rollstuhl zu bedienen.

  • Der Antragsteller muss geistig und körperlich in der Lage sein, ein Elektromobil zu bedienen.

  • Es muss ein ärztliches Attest für die Verordnung vorliegen.

  • Krankenkassen haben feste Verträge mit Sanitätshäusern und Händlern. Den Antrag reicht daher der Händler bei der Krankenkasse ein.

  • In den meisten Fällen bewilligen die Krankenkassen gebrauchte Modelle. Das Elektromobil ist eine verordnete Leihgabe des Sanitätshauses und verbleibt in dessen Eigentum.

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