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Was bezahlt die Krankenkasse bei Inkontinenz?

Konstanze Moos | Lesedauer: 7 Minuten | 06.04.2021
Inkontinenz

Wer auf Inkontinenzhilfsmittel angewiesen ist, wird wissen, dass die Beschaffung sehr kostenintensiv ist. Viele Betroffene bezahlen die benötigten Hilfsmittel aus eigener Tasche. Weil sie den Gang zum Arzt scheuen. Weil sie denken, die Krankenkasse bezahlt sowieso nicht und wenn, dann nur wenige und preisgünstige Inkontinenzhilfsmittel.

Wer bekommt die Kosten für Inkontinenzhilfsmittel von der Krankenkasse erstattet?

Jeder gesetzlich Krankenversicherte hat einen Anspruch auf diese Hilfsmittel bei Inkontinenz. Dafür benötigt er eine entsprechende ärztliche Verordnung. Daraus muss hervorgehen, dass mindestens eine mittelgradige Inkontinenz vorliegt. Auch bei einer Inkontinenz aufgrund von Erkrankungen werden die Kosten von den Krankenkassen übernommen. Darunter fallen zum Beispiel Multiples Sklerose, Morbus Parkinson oder ein Schlaganfall. Auch wenn es nach einer Operation zu einer Inkontinenz kommt, zahlen die Krankenkassen die entsprechenden Hilfsmittel.

Was ist eine mittelgradige Harninkontinenz?

 Als mittelgradige Harninkontinenz gilt ein Urinverlust von 100 bis 200 Milliliter in vier Stunden. Ein wenig anschaulicher wird das bei der Belastungsinkontinenz.

 Sie wird medizinisch in drei Grade eingeteilt:

  • Grad 1: unwillkürlicher Urinabgang beim Husten, Heben, Nießen, etc.

  • Grad 2: ... beim Aufstehen und Gehen

  • Grad 3: ... bereits im Liegen

→ Grad 2 und Grad 3 zählen zu einer mittelgradigen Harninkontinenz.

Wer zahlt Inkontinenzmaterial im Pflegeheim?

Wer es ganz genau wissen möchte: Im sogenannten Hilfsmittelverzeichnis sind alle Produkte aufgelistet, deren Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Diese Liste wird vom GKV Spitzenverband aufgestellt. Inkontinenzmittel sind dort unter der Produktgruppe 15 aufgeführt. Fast alle aufsaugenden Hilfsmittel fallen darunter. Zum Beispiel Windeln, Pants, Windelhosen, Netzhosen und Vorlagen. Die Kosten für dünnere Einlagen werden nicht übernommen.

Welche Inkontinenzhilfsmittel zählen zu den Pflegehilfsmitteln?

Zu den Pflegehilfsmitteln gehören sämtliche Geräte und Materialien, die bei der häuslichen Pflege benötigt werden. Dazu zählen zum Beispiel Einmalhandschuhe und auch das Pflegebett. Aufsaugende Betteinlagen gehören zu den Pflegehilfsmitteln bei Inkontinenz. Die Kosten dieser Hilfsmittel werden von den Pflegeversicherungen übernommen. Wenn Sie es selbst nachlesen möchten: Das Pflegehilfsmittelverzeichnis ist eine Anlage des Hilfsmittelverzeichnisses. Hier sind saugende Bettschutzeinlagen in der Gruppe 54 aufgeführt.

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Wer verschreibt Inkontinenzeinlagen?

Wenn Sie die Kosten für Ihre Inkontinenzeinlagen (oder ähnliche Hilfsmittel) erstattet bekommen möchten, benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Das heißt Ihre Ärztin, Ihr Arzt muss eine entsprechende Diagnose stellen. Wie bei einem normalen Rezept schreibt der Arzt auf, welche Inkontinenzhilfsmittel in welcher Anzahl benötigt werden. Darüber hinaus muss auf der Verordnung für die Krankenkasse auch eine Begründung aufgeführt werden. Im Sinne von, der Patient, die Patientin benötigt die Windeln, um wieder am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Es besteht auch die Möglichkeit, sich eine Dauerverordnung ausstellen zu lassen. Diese läuft dann über mehrere Monate.

Wie wird ein Antrag auf Kostenübernehme von Inkontinenzhilfsmitteln gestellt?

Sie brauchen selbst keinen Antrag auf eine Kostenübernahme stellen. Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen aufgrund einer ärztlichen Verordnung übernommen.

Sie erhalten ein Rezept von Ihrem Arzt. Nehmen Sie vor dem Einkauf Kontakt mit dem zuständigen Sachbearbeiter ihrer regionalen Versicherungsfiliale auf. Denn jede Krankenkasse hat ihre eigenen Vertragspartner (Sanitärhäuser, Apotheken). Die Hilfsmittel können Sie nur dort beziehen.

Woher bekomme ich die Inkontinenzhilfsmittel?

Mit dem ärztlichen Rezept suchen Sie einen der Vertragspartner auf, die Ihnen Ihre Krankenkasse zur Auswahl gegeben hat. Dort erhalten Sie eine individuelle Beratung. Lassen Sie sich ausführlich darüber aufklären, welche Hilfsmittel und Größen für Sie optimal sind. Diese Beratung gehört zur Kassenleistung. Sie bekommen dann eine Auswahl von Produkten vorgelegt, deren Kosten die Krankenkasse übernimmt. Möchten Sie ein hochwertigeres Produkt oder eine höhere Anzahl, zahlen Sie die Differenz aus eigener Tasche. Natürlich können Sie zuvor auch in Ihrer ärztlichen Praxis oder bei der Krankenkasse nachfragen, ob die Anzahl, gegebenenfalls auch das Produkt, geändert werden kann. Im Normalfall zahlen Sie lediglich die 10 Prozent Eigenbeteiligung, beziehungsweise nicht mehr als 10 Euro im Monat (falls Sie nicht davon befreit sind).

Sie haben Anspruch auf eine kostenfreie Lieferung in neutraler Verpackung. Eine telefonische Beratung sollte jederzeit möglich sein.

Wer zahlt Inkontinenzmaterial bei häuslicher Pflege?

Wenn Betroffene zuhause mit einer Pflegestufe gepflegt werden, kann es Zuschüsse für Hilfsmittel geben. 40 Euro monatlich sind laut Sozialgesetzbuch dafür vorgesehen. Hier greifen die Angaben des Pflegehilfsmittelverzeichnisses. Als Inkontinenzhilfsmittel sind dort zum Beispiel Bettschutzunterlagen aufgeführt. Die Hilfsmittel, die aufgrund der ärztlich diagnostizierten Inkontinenz mittleren Grades verordnet wurden, sind davon nicht betroffen.

Wer zahlt Inkontinenzmaterial im Pflegeheim?

Auch in einem Pflegeheim werden die Kosten für Inkontinenzhilfsmittel von den Krankenkassen übernommen. Sollten allerding diese Hilfsmittel nur eingesetzt werden, um die Pflege zu erleichtern, sind diese Kosten von den Pflegeheimen selbst zu tragen. Das heißt, ist eine medizinische Indikation im Sinne einer mindestens mittelgradigen Inkontinenz nicht gegeben, und die Hilfsmittel werden vom Pflegeheim eingesetzt, dann müssen sie auch vom Pflegeheim bezahlt werden.

Welche Inkontinenzmittel werden von den Krankenkassen bezahlt?

Im Hilfsmittelverzeichnis des GKV Spitzenverbandes sind die Hilfsmittel in Liste 15 einzeln aufgeführt. Auf jeden Fall zählen sämtliche Vorlagen, Pants, Windelhosen, Windeln und Netzhosen dazu.

Welche Krankenkasse übernimmt wieviel Kosten für Inkontinenzhilfsmittel?

Bei den gesetzlichen Krankenkassen gibt es keine großen Unterschiede, da das Hilfsmittelverzeichnis für alle verbindlich ist. Regionale Unterschiede wird es bei den Vertragspartnern geben. Das heißt, es gibt eine mehr oder weniger große Auswahl, wo Sie Ihre Produkte einkaufen können. Im Durchschnitt werden die Kosten, beim Beispiel von Windeln, von fünf bis sechs Windeln pro Tag von den Kassen übernommen. Ausschlaggebend dafür ist in jedem Fall die ärztliche Verordnung.

AOK, DAK, Techniker Krankenkasse, Barmer Krankenkasse: Wer zahlt am meisten?

Ein Krankenkassenvergleich in Bezug auf die Kostenübernahme bei Inkontinenzhilfsmitteln ist kaum möglich. Dafür sind die einzelnen Fälle, individuell und regional, einfach zu unterschiedlich. Die Vorgaben des Hilfsmittelverzeichnisses sind für alle gesetzlichen Krankenkassen verbindlich.

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